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   BFH, 15.03.2017 - III R 32/15   

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https://dejure.org/2017,26051
BFH, 15.03.2017 - III R 32/15 (https://dejure.org/2017,26051)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2017 - III R 32/15 (https://dejure.org/2017,26051)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2017 - III R 32/15 (https://dejure.org/2017,26051)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 62 Abs 2, FreizügG/EU § 2, FreizügG/EU § 11 Abs 2, AEUV Art 21 Abs 1, EStG VZ 2010, EStG VZ 2011, EStG VZ 2012
    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 2 EStG 2009, § 2 FreizügG/EU, § 11 Abs 2 FreizügG/EU, Art 21 Abs 1 AEUV, EStG VZ 2010
    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • IWW

    § 5 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern, § 5 Abs. 1 FreizügG/EU, § ... 13 FreizügG/EU, § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU, § 2 Abs. 2 Nrn. 2 bis 7 FreizügG/EU, § 4 FreizügG/EU, § 6 FreizügG/EU, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung, § 62 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1 EStG, § 64 Abs. 2 EStG, § 62 Abs. 2 EStG, Art. 1 bis 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68, § 284 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), § 284 Abs. 1 SGB III, Art. 21 Abs. 1 AEUV, § 5 Abs. 5, § 6, § 7 FreizügG/EU, § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 284 SGB III, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ff. FreizügG/EU, § 2 Abs. 1 FreizügG/EU, § 11 Abs. 2 FreizügG/EU, § 143 Abs. 1, § 135 Abs. 1 FGO

  • Wolters Kluwer

    Kindergeldberechtigung eines bulgarischen Staatsangehörigen; Zulässigkeit der Feststellung der fehlenden Freizügigkeit durch die Familienkasse

  • rewis.io

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • rechtsportal.de

    Kindergeldberechtigung eines bulgarischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindergeld - und die fehlende Freizügigkeit von Unionsbürgern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung - Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

  • infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)

    Kindergeldberechtigung: Feststellung der fehlenden Freizügigkeit von Unionsbürgern nur durch die Ausländerbehörden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Kindergeld
    Das Kindergeld - Überblick zu §§ 62 ff. EStG
    Kindergeldberechtigte

Sonstiges (3)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 62 Abs 1, EStG § 62 Abs 2, FreizügG/EU § 2 Abs 2
    Kindergeld, Freizügigkeit, Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 258, 16
  • NJW 2017, 2640
  • FamRZ 2017, 1495
  • BStBl II 2017, 963
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus BFH, 15.03.2017 - III R 32/15
    Zur Begründung seiner Revision trägt der Kläger vor, das FG-Urteil widerspreche dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Januar 2013 B 4 AS 54/12 R (BSGE 113, 60), wonach sich bulgarische Unionsbürger in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2013 auf eine europarechtliche Freizügigkeitsvermutung stützen könnten, die fortbestehe, bis der Aufnahmestaat durch nationalen Rechtsakt festgestellt habe, dass Bedingungen i.S. von § 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht erfüllt seien.

    Das Aufenthaltsrecht entfällt auch bei Angehörigen der zum 1. Januar 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien allein durch einen Verwaltungsakt nach § 5 Abs. 5, § 6 und § 7 FreizügG/EU (BSG-Urteil in BSGE 113, 60, Rz 20, betreffend Sozialhilfe für Schwangere; Siegers, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2015, 953; Hartmann, Der Ertrag-Steuer-Berater 2015, 358).

  • BFH, 27.04.2015 - III B 127/14

    Kindergeldberechtigung von Unionsbürgern unter Geltung der Übergangsbestimmungen

    Auszug aus BFH, 15.03.2017 - III R 32/15
    Dieses unmittelbar anwendbare subjektiv-öffentliche Recht steht den Unionsbürgern, und zwar auch den Angehörigen der Beitrittsstaaten, die hinsichtlich des Zuganges zum Arbeitsmarkt Beschränkungen unterlagen, unabhängig vom Zweck seiner Inanspruchnahme zu (Senatsbeschluss vom 27. April 2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).
  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2015 - 12 K 12140/13

    Familienleistungsausgleich März 2010 bis April 2012 für das Kind R. K. D. und

    Auszug aus BFH, 15.03.2017 - III R 32/15
    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. April 2015  12 K 12140/13 und die Einspruchsentscheidungen der Beklagten vom 7. Juni 2013 sowie ihre Ablehnungsbescheide vom 1. Februar 2013 aufgehoben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Er war im streitigen Zeitraum - wegen seiner Kindergeldberechtigung - in ein Familienleistungssystem im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. j VO (EG) 883/2004 (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14.06.2016 - C-308/14, EU:C:2016:436; BFH, Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15, DE:BFH:2017:U.150317.IIIR32.15.0) und - wegen des Bezuges von Arbeitslosengeld bis zum 23.10.2017 - in dem Sozialversicherungssystem bei Arbeitslosigkeit im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. h VO (EG) 883/2004 eingebunden.
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 EG 5/18 R

    Anspruch auf Elterngeld

    Es gilt auch für Angehörige der Beitrittsstaaten, die hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt Beschränkungen unterliegen (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 13 f; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 12 f) .

    Das Freizügigkeitsrecht der Unionsbürger besteht unabhängig von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder dergleichen seitens des Aufnahmestaats und folgt unmittelbar aus primärem Unionsrecht oder aus zu dessen Umsetzung ergangenen Bestimmungen (BVerwG Urteil vom 11.9.2019 - 1 C 48/18 - juris RdNr 28; BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 14; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Aufl 2018, Vorb FreizügG/EU RdNr 45; Magiera in Streinz, EUV/EAUV, 3. Aufl 2018, Art. 21 AEUV RdNr 9, 19, 24 ff) .

    Diese Einschränkung bewirkte indes nicht, dass ein Unionsbürger bei fehlender Genehmigung als nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer zu behandeln war (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 14; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 15) .

    Die förmliche Feststellung der fehlenden oder verlorenen Freizügigkeit von Unionsbürgern nach dem FreizügG/EU, welche die Rechtsfolge der Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 FreizügG/EU nach sich zieht, obliegt allein den Ausländerbehörden (§ 71 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG) und (im gerichtlichen Streitfall) den Verwaltungsgerichten (BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15 ; BFH Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 14, jeweils zum Kindergeld nach dem EStG; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27 zum Elterngeld; vgl auch im Hinblick auf Titel nach dem AufenthG Senatsurteile vom 10.7.2014 - B 10 EG 5/14 R - SozR 4-7837 § 1 Nr. 6 RdNr 19 und vom 30.9.2010 - B 10 EG 9/09 R - BSGE 107, 1 = SozR 4-7837 § 1 Nr. 2, RdNr 32 zu § 1 Abs. 7 BEEG sowie Senatsteilurteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 6/08 R - BSGE 105, 70 = SozR 4-7833 § 1 Nr. 10, RdNr 32 f und Senatsbeschluss vom 28.11.2012 - B 10 EG 14/12 B - juris RdNr 7 zu § 1 Abs. 6 des Bundeserziehungsgeldgesetzes in seiner im Jahr 2006 geltenden Fassung) .

    Erst dann benötigt ein Unionsbürger einen Aufenthaltstitel nach dem AufenthG, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Elterngeld beanspruchen (vgl LSG Baden-Württemberg Urteil vom 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - juris RdNr 27; Othmer in Roos/Bieresborn, MuSchG, BEEG, 2. Aufl 2020, § 1 BEEG RdNr 46, 50; Buchner/Becker, MuSchG und BEEG, 8. Aufl 2008, § 1 BEEG RdNr 46; vgl BFH Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15 für Kindergeld nach § 62 EStG in der im Jahr 2009 geltenden Fassung; vgl auch VG Göttingen Beschluss vom 15.12.2017 - 2 B 961/17 - juris RdNr 29 ff für Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 2a Unterhaltsvorschussgesetz) .

    Nur für das steuerrechtliche Kindergeld hat der Gesetzgeber seit dem 18.7.2019 eine Prüfungskompetenz der Familienkassen zur Freizügigkeitsberechtigung in Abs. 1a Satz 4 der kindergeldrechtlichen Parallelvorschrift des § 62 EStG normiert (idF vom 11.7.2019, eingeführt durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom 11.7.2019, BGBl I 1066) Die Neuregelung erfolgte ua auch als Reaktion auf die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 15.3.2017 - III R 32/15 - juris RdNr 15; Beschluss vom 27.4.2015 - III B 127/14 - juris RdNr 14) , wonach den Familienkassen die Berufung auf die fehlende Freizügigkeitsberechtigung im Rahmen der Entscheidung über den Kindergeldanspruch verwehrt ist, wenn die fehlende Freizügigkeitsberechtigung nicht durch die Ausländerbehörden oder die Verwaltungsgerichte förmlich festgestellt worden ist (vgl zu den Motiven für die Einführung: Begründung der Bundesregierung vom 25.3.2019 zum Entwurf des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, BT-Drucks 19/8691 S 63 ff und Avvento in Kirchhof, EStG, 19. Aufl 2020, § 62 RdNr 5; zur Kritik an dieser Regelung: Derksen/Kubicki, NZS 2019, 651, 654; Meyer, SozSich 2019, 288, 290 ff; Schreiber, ZESAR 2019, 384, 387, 389) .

  • BFH, 27.07.2017 - III R 17/16

    Vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland wohnenden Elternteils

    Zu den Voraussetzungen des Begriffs des Freizügigkeitsberechtigten verweist der Senat insoweit auf seine Urteile vom 4. August 2016 III R 10/13 (BFHE 255, 46, BStBl II 2017, 126, Rz 23, m.w.N.) und vom 15. März 2017 III R 32/15 (BFHE 258, 16, Rz 11 ff.).
  • OLG Köln, 05.05.2022 - 18 U 168/21

    Anspruch auf Hinterbliebenengeld nach einem tödlichen Verkehrsunfall;

    Der dabei nach dem Willen des Gesetzgebers zu wahrende Abstand zu den - grundsätzlich höher zu bemessenden - Schmerzensgeldbeträgen für Schockschäden kann auch durch eine angemessene Erhöhung dieser Schmerzensgeldbeträge gewährleistet werden (vgl. Huber, in: Dauner-Lieb/Langen, BGB, 4. Aufl., § 844 Rn. 198; Wagner, NJW 2017, 2640, 2645).
  • FG Rheinland-Pfalz, 03.01.2023 - 2 K 2118/17

    Kindergeld: Zur Freizügigkeitsberechtigung des drittstaatsangehörigen Elternteils

    Der Bundesfinanzhof habe mit Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15 entschieden, dass von einer Freizügigkeit so lange auszugehen sei, bis das Ausländeramt das Nichtbestehen oder den Verlust der Freizügigkeit festgestellt habe.

    Der Bundesfinanzhof habe in seinem Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15 entschieden, dass die Feststellung einer fehlenden Freizügigkeitsberechtigung allein der Ausländerbehörde obliege.

    a) Zwar hat der Bundesfinanzhof hinsichtlich des Freizügigkeitsrechts eines Unionsbürgers entschieden, dass dieser erst nach einer allein den Ausländerbehörden bzw. den Verwaltungsgerichten obliegenden Feststellung des Nichtbestehens oder Verlusts des Freizügigkeitsrechts i.S.v. § 2 Abs. 1 FreizügG/EU der Ausnahmeregelung des § 62 Abs. 2 EStG unterfällt (BFH-Urteil vom 15.03.2017 III R 32/15 , BFHE 258, 16, BStBl II 2017, 963; BFH-Beschluss vom 27.04.2015 III B 127/14, BFHE 249, 519, BStBl II 2015, 901).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

    Bei ihm handelt es sich um einen Unionsbürger (Art. 2 VO (EG) 883/2004), der als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates (Rumänien) seinen Wohnort in einem anderen Mitgliedstaat (Deutschland) hat und - wegen seiner Kindergeldberechtigung - in ein Familienleistungssystem i.S.d. Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 883/2004 - (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 15.03.2017 - III R 32/15) - eingebunden ist.
  • VGH Bayern, 14.05.2020 - 12 CE 20.985

    Keine Verpflichtung zur Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im

    Der Sozialleistungsträger ist vielmehr an die generelle unionsrechtliche Freizügigkeitsvermutung nicht nur für den Dreimonatszeitraum nach § 2 Abs. 5 FreizügG/EU, sondern auch darüber hinaus solange gebunden, bis die zuständige Ausländerbehörde eine Nichtbestehens- oder Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU getroffen hat (vgl. für den Kindergeldanspruch BFH, U.v. 15.3.2017 - III R 32.15 - BeckRS 2017, 118178 Rn. 14 f.; B.v. 27.4.2015 - III B 127.14 - BeckRS 2015, 95234 Rn. 13 ff.; für den Anspruch auf Elterngeld LSG Baden-Württemberg, U.v. 19.4.2016 - L 11 EG 4629/14 - BeckRS 2016, 69181 Rn. 19 ff.; SG Berlin, U.v. 7.3.2018 - S 2 EG 57/15 - juris Rn. 22 ff.; für den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss VG Göttingen, B.v. 15.12.2017 - 2 B 961/17 - BeckRS 2017, 137747, Rn. 16 ff.).
  • FG Münster, 28.02.2023 - 15 K 1527/22

    Kindergeld - Kann Kindergeld auch für solche Zeiträume gewährt werden, für die

    Der BFH hatte zuvor entschieden, dass die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit auch hinsichtlich der Kindergeldfestsetzung allein den Ausländerbehörden und den Verwaltungsgerichten obliegt, nicht jedoch den Familienkassen (BFH, Beschluss vom 00. April 2015, III B 127/14, BStBl. II 2015, 901; BFH, Urteil vom 15. März 2017, III R 32/15, BStBl. II 2017, 963), denn erst nach einer Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlustes des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU benötigt der Unionsbürger gem. § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz, will er sich weiterhin legal in Deutschland aufhalten und Kindergeld beanspruchen.
  • FG Münster, 07.02.2023 - 8 K 903/21

    Kein Anspruch auf Kindergeld der Mutter einer Familie mit rumänischer

    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15.03.2017 (III R 32/15) habe die Feststellung der fehlenden Freizügigkeit nur durch die Ausländerbehörden zu erfolgen.
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